Bürgerverein Wolfshagen
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Satzung    Bürgerverein Wolfshagen im Harz e.V.


§1     Name und Sitz

Bürgerverein Wolfshagen im Harz e.V.
Er hat seinen Sitz in
38685 Langelsheim
(Ortsteil Wolfshagen im Harz)
Spanntalstr. 38a

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§2.     Vereinszweck

Allgemein

Etabliert hat sich der Verein aus Sympathie und Verantwortung der Mitglieder zum Ort. Hauptziel überparteilicher Arbeit ist: Vermittlerfunktion und Gestaltungseinfluss auf den lokalen Raum zu nehmen sowie meinungsbildende und -bündelnde öffentliche Stimme zu sein.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts «Steuerbegünstigte Zwecke» der Abgabenordnung.

Der Verein arbeitet auf demokratischer Grundlage; er ist überparteilich sowie zu allen gesellschaftlichen Gruppen neutral.

Im Einzelnen:

Zusätzlich besondere Anliegen und Aufgaben sind: Koordination von Projekten und Aktivitäten im Ort, ohne sich in die internen Belange der bestehenden Vereine einzumischen oder konkurrierende Interessen zu entwickeln. Zusätzliche Förderung von Jugend und Senioren ohne Einzelinteressenbindung. Gestaltung und Pflege kultureller Werte sowie in die Ortsgeschichte eingebettete Erhaltung und Erschließung historischen Heimatgutes.

Mithilfe bei Koordinierung von Allgemeininteressen der Bürger Wolfshagens im Harz gegenüber politischen Gremien und kommunalen Verwaltungen.

Mithilfe bei überregionalen Wettbewerben, die nur die Angelegenheit des Ortes, aber nicht Aufgaben sowie Ziele der bereits existierenden Vereine zum Inhalt haben. Als Beispiel sei der Wettbewerb «Unser Dorf hat Zukunft» genannt.

Der Verein organisiert den Runden Tisch der Ortsvereine, in der Regel einmal je Quartal stattfinden soll.

§3     Uneigennützigkeit

Der Verein ist uneigennützig tätig; er verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke lediglich zur Erhaltung des Vereinswesens. Mittel des Vereins dürfen deshalb nur für die satzungsmäßigen Ziele verwendet werden.

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden.

§4     Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährig natürliche sowie juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats ablehnen.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten und Zielen sowie Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitgliedes beschließen.

§5     Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß, d.h. zwei Wochen vor dem Termin, einberufen wurde.

Sie fasst mit einfacher Mehrheit anwesender Mitglieder Beschlüsse.

Satzungsänderungen oder Änderung der Vereinsziele, sowie Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitglieder, welche sich der Stimme enthalten, werden als nicht erschienen gewertet.

Die Beschlüsse aus der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Protokollführer sowie 1. Vorsitzendem unterschrieben.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

•    Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
•    Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
•    Satzungsänderungen, Änderungen der Vereinsziele und Auflösung des Vereins
•    Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts
•    Die Mitgliederversammlung beschließt den Jahresetat, über den der Vorstand verfügen darf.


§6     Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Schriftführer und Schatzmeister.

Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. In finanziell verpflichtenden Belangen gilt das Vieraugenprinzip, d. h., zwei Vorstandsmitglieder müssen unterzeichnen.

§7     Geschäftsführender Vorstand / Beirat

Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende, nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Aktennoten angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand lädt schriftlich (in aller Regel per E-Mail) 2 Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die, vom Vorstand festgesetzte, Tagesordnung mitzuteilen.
Zusätzliche Anträge der Mitglieder sind innerhalb einer Woche nach Einladung dem
1. Vorsitzenden zuzustellen.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen oder Ergänzungen eigenständig durchzuführen.

§8     Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Revisor. Die Aufgaben sind Rechnungsprüfungen und die Überprüfung auf Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.

§9    Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Ortsrat Wolfshagen im Harz, der es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


Diese vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 17. November 2011 einstimmig verabschiedet.



Geschäftsführender Vorstand:

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Jutta Hermann                                                                                  Frauke Wagner                      
1. Vorsitzende                                                                                   2. Vorsitzende                

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Margret Bauerochse                                                                      Bernhard Andrusch
Schatzmeisterin                                                                                  Schriftführer